Sollten Elektrofahrräder an die Kraft des Fahrers angepasst sein?
Elektrofahrräder, kurz Pedelecs, sind auf deutschen Straßen längst keine Besonderheit mehr, sondern werden mehr und mehr zum Standard. Sie ermöglichen es auch körperlich weniger fitten Personen, größere Distanzen auf zwei Rädern zurückzulegen. Damit einher gehen allerdings rasant steigende Unfallzahlen mit E-Bike-Beteiligung, 17.285 waren es 2021. Sieben Jahre zuvor wurden 2.245 polizeilich verzeichnet. Der Anstieg geht zwar primär auf die größere Verbreitung der Elektroräder zurück, besorgniserregend ist jedoch: Unfälle mit Pedelec-Beteiligung enden häufiger tödlich oder mit schweren Verletzungen als solche mit „normalen“ Fahrrädern („Pedelec“ und „E-Bike“ werden hier synonym verwendet, wenngleich nicht alle E-Bikes Pedelecs sind).
Die Unfallforschung der deutschen Versicherer (UDV) regt daher an, die Maximalgeschwindigkeit insbesondere bei schon älteren Fahrern zu drosseln – auf das Tempo, das diese jeweils auch ohne Motorunterstützung noch erreichen könnten. Damit würde das Unfallrisiko deutlich gesenkt, während sich weiterhin bequem auch bergauf fahren ließe.
Fahrraddiebstahl in Zahlen
Von den rund 26 Millionen Verträgen in der Hausratversicherung haben 2019 etwa 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen. Der Vorteil dieser Klausel: War das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert und wird es geklaut, ist der Schaden versichert. Die Hausratversicherung zahlt daraufhin den Neuwert, also den Betrag des Preises bei heutiger Beschaffung. Es gelten die im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen. So wird die Höchstentschädigung in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz oder eine vereinbarte Summe begrenzt. In älteren Verträgen findet sich häufig noch eine Nachtzeitklausel 22-6 Uhr: das Fahrrad ist dann mitversichert, wenn es in dieser Zeit Gebrauch in Gebrauch war – beispielsweise, wenn es während eines Kinobesuches fest angeschlossen abgestellt wird.
Anders sieht es hingegen bei Speed-Pedelecs aus (Kurzform: S-Pedelecs). Sie haben eine höhere Motorleistung und werden bis zu 45 Stundenkilometer schnell. Wie auch für Mofas und Mopeds ist für S-Pedelecs gesetzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Mit einer Kaskoversicherung sind sie auch bei einem Diebstahl geschützt. Schäden, die beispielsweise durch Brand, Hagel oder einer Explosion am Pedelec entstehen, lassen sich mit einer Kaskoversicherung ebenfalls versichern.