Immobilienfonds dürfen zukünftig Solarstrom erzeugen und verkaufen
Sie besitzen die nötigen Flächen und den Willen, doch noch sind ihnen weitgehend die Hände gebunden: Offene Immobilienfonds dürfen gemäß Kapitalanlagegesetzbuch praktisch nicht in die Gewinnung und den Verkauf erneuerbarer Energien einsteigen. Das passt angesichts der Dringlichkeit der Energiewende nicht mehr in die Zeit und soll sich nun mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, dessen Referentenentwurf kürzlich vorgestellt wurde, ändern. Nach den bisher bekannten Plänen dürfen die Fonds zukünftig selbst Photovoltaikanlagen aufstellen, betreiben und den Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. So soll mehr privates Investorengeld für die Erneuerbaren mobilisiert werden.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt die Reform. Diese verspreche, wie die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Aygül Öskan im Fachmagazin procontra hervorhob, „aus Sicht der Immobilienwirtschaft einen echten Push für den Betrieb von Photovoltaikanlagen“. Nun müsse noch die 10-Prozent-Obergrenze im Investmentsteuerrecht angegangen werden, die für Stromeinnahmen von Spezial-Investmentfonds gilt.
Zehn-Prozent-Grenze muss fallen
Es geht also an vielen Stellen voran. Und da ist die Zeit reif, eine weitere Hürde aus dem Weg zu räumen. Denn auch strenge Vorgaben im Investmentsteuerrecht begrenzen den Weg in Richtung Zukunft. Konkret: Ein drohender „Statusverlust“ kann bei Investorinnen und Investoren einen unnötigen Abschreck-Effekt auslösen und die klimapolitische Erneuerung ausbremsen. Denn laut aktuellem Investmentsteuergesetz dürfen Spezial-Investmentfonds nur maximal im Umfang von zehn Prozent Einnahmen aus dem Erzeugen oder Liefern von Solarstrom erzielen, ohne dass dies zu einem Verlust des Status als Spezial-Investmentfonds führt. Diese Zehn-Prozent-Grenze ist jedoch im Vorfeld nicht verlässlich planbar, weil die Einnahmesituation einer gewissen Volatilität unterliegt. So können etwa ungeplante Leerstandszeiten oder Betriebsprüfungsergebnisse zu einer Überschreitung der Grenze führen. So werden in der Praxis regelmäßig höchstens 20 Prozent der Zehn-Prozent-Unschädlichkeitsgrenze ausgeschöpft oder am Ende eben doch keine Photovoltaikanlagen installiert oder betrieben, weil die Risiken nicht absehbar sind.
Auch dieses steuerliche Hemmnis muss jetzt also fallen, damit der Hürdenlauf für Investorinnen und Investoren ein Ende hat – freie Bahn für engagierten Klimaschutz. Der endgültige Abschied von der Kernenergie erhöht die Dringlichkeit, um in Deutschland an anderer Stelle maximale Beweglichkeit zu ermöglichen.