Die BaFin soll künftig „mehr Biss“ bekommen!
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht glänzte in den vergangenen Jahren nicht mit der zuverlässigen Verhinderung von Finanzskandalen. Nachdem die Führungsspitze infolge der Wirecard-Pleite bereits das Haus verlassen musste, wurde nun vom Bundesfinanzministerium ein Sieben-Punkte-Plan verkündet, der den Finanzaufsehern „mehr Biss“ (O-Ton Ministeriums-Website) verleihen soll.
Auf der Liste finden sich eine intensivierte Kommunikation mit Anleger- und Verbraucherschützern wie auch weiteren Marktteilnehmern sowie eine systematische Erfassung und Auswertung von Whistleblower-Informationen. Die noch zu besetzende Stelle des Präsidenten oder Präsidentin soll mit mehr Durchgriffsrechten ausgestattet werden, ebenso die Bilanzkontrolleure im Zuge einer Reform und personellen Aufstockung ihres Aufgabenbereichs. Zudem sollen versteckte Testkäufe die Beratungsqualität im Finanzsektor prüfen und sicherstellen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz steht unter Reformdruck, da ihm von der Opposition und teilweise von den Koalitionspartnern eine Mitschuld an der BaFin-Performance der letzten Jahre zugeschrieben wird.
Der Sieben-Punkte-Plan des Bundesfinanzministeriums zur Reform sieht konkrete Verbesserungen vor, damit die BaFin ihrer Aufgabe künftig besser gerecht werden kann. Außerdem braucht es einen grundlegenden Kulturwandel.
Der 7-Punkte Plan:
- Für die Kontrolle komplexer Unternehmen wird eine Fokusaufsicht geschaffen, die alle Geschäftsbereiche der BaFin umfasst und Unternehmen noch enger beaufsichtigt als bisher. Damit wird die BaFin in die Lage versetzt, auf die teils rasante Entwicklung auf den Finanzmärkten rascher zu reagieren.
- Eine neue, forensisch geschulte Taskforce soll eingerichtet werden, damit die BaFin künftig Ad-hoc- und Sonderprüfungen in Eigenregie und ggf. in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft vor Ort durchführen kann.
- Das Bilanzkontrollverfahren wird grundlegend reformiert. Die BaFin erhält erheblich gestärkte Zugriffsrechte und mehr kompetentes Personal, insbesondere Wirtschaftsprüfer*innen, um Bilanzen besser überprüfen zu können. Mit ihren ausgedehnten Zugriffsrechten wird die BaFin in die Lage versetzt, auf hoheitlicher Basis forensische Prüfungen vorzunehmen – mindestens auf dem Eingriffsniveau, das im Fall Wirecard im Ergebnis zur Aufdeckung des Bilanzbetrugs gesorgt hat.
- Der Austausch mit Marktteilnehmer*innen soll intensiviert werden und die Erkenntnisse von Whistleblower*innen sollen systematisch erfasst und ausgewertet werden. Informationen aus dem Markt und von Whistleblower*innen sind für die Arbeit der BaFin besonders wertvoll. Die Bearbeitungsprozesse sollen und ein Monitoring eingeführt werden, damit Auffälligkeiten leichter erkannt werden.
- Mit Verbraucher- und Anlegerschützer*innen soll regelmäßig und intensiv der Austausch gesucht werden; die Erkenntnisse aus diesem Austausch sollen in die Aufsichtsarbeit einbezogen werden. Die Handlungsbefugnisse der BaFin werden gestärkt und die Instrumente für den proaktiven Anleger- und Verbraucherschutz ausgebaut.
- Die Position des künftigen BaFin-Präsidenten /der künftigen BaFin-Präsidentin wird gestärkt. Er/sie erhält mehr Verantwortung in Fragen der zentralen Steuerung der BaFin. Damit können Entscheidungsprozesse auf Leitungsebene effizienter und effektiver getroffen werden. Der Präsident/die Präsidentin koordiniert neben der Modernisierung der BaFin auch die beiden neuen Einheiten Task Force und die Fokusaufsicht.
- Eine zentrale Data Intelligence Unit (DIU) und ein digitales Aufseher-Cockpit sollen das Rückgrat einer IT-getriebenen Aufsicht des Finanzsektors bilden.
Die Umsetzung des Sieben-Punkte-Plans hat das Kabinett bereits in Teilen auf den Weg gebracht. Dazu hat es am 24. Februar 2021 eine entsprechende Formulierungshilfe beschlossen. Sie sieht die Stärkung der zentralen Steuerungsfunktion der Präsidentin/des Präsidenten der BaFin sowie die Entlastung des Direktoriums von Fragen zur Organisation, Personal und Haushalt vor. Die BaFin soll außerdem künftig die Möglichkeit für verdeckte Testkäufe erhalten. Dies soll ihr erleichtern, verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen.