Zeckenplage – passt der Versicherungsschutz?
Für dieses Jahr wird eine wahre Zeckenplage prognostiziert. Damit steigt auch das Risiko einer FSME- oder Borreliose-Erkrankung beträchtlich, denn beide werden von Zecken übertragen. FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) nimmt in etwa jedem dritten Fall einen schweren Verlauf, das Risikogebiet dehnt sich stetig über Bayern und Baden-Württemberg nach Norden aus. Geheilt werden kann die Erkrankung nicht, lediglich die Symptome lassen sich bestenfalls in Schach halten.
Gegen die potenziell resultierenden finanziellen Folgeschäden einer Borreliose- oder FSME-Erkrankung schützt eine Unfallversicherung – wenn sie denn entsprechende Bedingungen aufweist. Insbesondere ältere Policen klammern Zeckenbisse oftmals aus und sollten daher überprüft werden. Auch beim Neuabschluss einer Unfallversicherung sollte genau ins Kleingedruckte geschaut werden. So wird bisweilen eine Unterscheidung zwischen Tierbissen und Insektenstichen vorgenommen. Da Zecken nicht den Insekten, sondern den Spinnentieren zugerechnet werden, reicht eine Insektenstich-Deckung nicht aus.
Durch die warmen Winter und heissen Sommer hat sich die Population zu einer regelrechten Zeckenplage entwickelt. Unterschätzen Sie dieses Risiko nicht und schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen einer Krankheit durch einen Zeckenbiss.
Wir helfen Ihnen diesbezüglich gerne weiter!