Elektroroller ähnlich schadensträchtig wie Mopeds
Die Versicherer haben für Elektroroller, zweieinhalb Jahre nach deren breiter Einführung, erstmals eine Schadensauswertung vorgenommen. Diese zeigt: Die E-Scooter sind vergleichbar schadensträchtig wie Mopeds oder Mofas. Im Jahr 2020 wurden 1.150 mit E-Scootern verursachte Unfälle erfasst, die Schäden bei Dritten zur Folge hatten. Versichert waren insgesamt etwa 180.000 der Elektroroller. Die Schadenshöhe belief sich im Durchschnitt auf 3.850 Euro (zum Vergleich: bei Pkw sind es 4.550 Euro). Damit liegt sie über dem Durchschnitt aller versicherungspflichtigen Zweiräder, der rund 3.700 Euro beträgt.
Für Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), unterstreichen die Zahlen, dass die Versicherungspflicht für die Elektroroller berechtigt ist. Zugleich warnt er vor den Gefahren: „E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.“
E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden Roller muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.
Ab dem 1. März 2022 dürfen die insgesamt rund 2,1 Millionen Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nur noch mit grünen Schildern unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren somit ihre Gültigkeit. Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr, macht sich strafbar und muss die entstehenden Schäden aus eigener Tasche zahlen. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern und Versicherungsmaklern erhältlich.