Versicherer informieren über Schutz bei Flüchtlingshilfe
Der Schock über den Krieg in der Ukraine ist ebenso groß wie die Hilfsbereitschaft, die viele Bürger dieser Tage zeigen. Viele Bürger engagieren sich aktuell in der Flüchtlingshilfe. So beispielsweise nach der Geltung der Kfz-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung bei Fahrten an die ukrainische Grenze, um Hilfsgüter zu bringen oder Geflüchtete abzuholen (mit Ausnahme Moldawiens ist das in der Regel unproblematisch, doch der Kaskoschutz sollte im Zweifel mit dem Versicherer abgeklärt werden). Unsicherheit herrscht häufig auch bei der Haftpflicht von Geflüchteten, die in Deutschland einen Schaden verursachen, und bei der Umnutzung von Immobilien als Zwischenunterkünfte.
Für solche Fragen steht Ihnen neben Ihrem Versicherungsmakler oder Ihrer Versicherungsmaklerin nun auch eine Online-Quelle zur Verfügung: Auf ihrem Verbraucherportal „Die Versicherer“ haben die deutschen Versicherungsgesellschaften eine FAQ-Seite zu diesem Themenkomplex eingerichtet, zu finden unter https://www.dieversicherer.de/versicherer/entdecken/news/fluechtlingshilfe-versicherung-83530.
Bin ich unfallversichert, wenn ich ehrenamtlich tätig bin?
Wer eine private Unfallversicherung hat, ist vor den finanziellen Folgen eines Unfalls in jedem Fall geschützt. Die private Unfallversicherung leistet unabhängig vom Bestehen anderweitigen Versicherungsschutzes für Unfälle rund um die Uhr und damit auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. So greift sie beispielsweise auch bei einem Unfall in einer Flüchtlingsunterkunft oder beim Einsammeln von Hilfsgütern.
Unser Versicherungsmakler hat hierfür extra ein Video aufgenommen. In diesem informiert es über den aktuellen Versicherungsstatus in der Flüchtlingshilfe:
Sie haben Fragen rund um den Versicherungsschutz in der Flüchtlingshilfe? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin und wir klären alles Weitere!