Kfz-Versicherung. Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko?
Welche Kfz-Versicherung ist sinnvoll und was bedeuten Kfz-Haftpflichtversicherung, Teil- bzw. Vollkaskoversicherung?
Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht ist in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht. Allerdings weichen die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstentschädigungssummen und die Übernahme von bestimmten Kosten, beispielsweise für Mietwagen oder Sachverständige, in den EU-Staaten noch erheblich voneinander ab.
Die Kaskoversicherung ist eine Kfz-Versicherung gegen Schäden am Kraftfahrzeug. Diese zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Gegenstands. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung. Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Manche Versicherungsgesellschaften binden den Teilkaskoschutz an die Hauptfälligkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung, sodass diese mindestens ein Jahr bestehen muss. Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
- Glasbruchschäden
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss Marderbiss ohne Folgeschäden oder mit Folgeschäden, ggf. bis zu einem maximalen Betrag oder in unbegrenzter Höhe
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild. In den Basistarifen ist zu beachten, dass dies in der Regel nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zum Beispiel entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen. Bessergestellte Tarife haben einen erweiterten Deckungsumfang und bieten so erweiterten Versicherungsschutz. Meist sind dann auch Zusammenstöße mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen versichert. Des Weiteren sind Erweiterungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung mit ein. In der Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer unterschiedliche Selbstbeteiligungen für die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung wählen. Schäden aus der Teilkaskoversicherung führen nicht zur Belastung des Schadenfreiheitsrabattes der Vollkaskoversicherung. In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
- Vandalismusschäden
- Selbst- oder auch fremdverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Zum Beispiel ein Schaden durch ein nicht deliktfähiges Kind.
Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten und Obliegenheiten einher. Pflichten im Schadensfall: Korrekte Angaben in der Schadenanzeige Pflicht zur Aufklärung bei einem Unfall. Pflicht zur Schadenminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser verhindern.)
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