Nachhaltigkeit: EU einigt sich auf Berichterstattung der Zukunft

28.08.2022

CSRD lautet das „magische“ Kürzel, dass Anlegern künftig mehr Klarheit über die Nachhaltigkeit von Unternehmen verschaffen und Greenwashing verhindern soll. Es steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und bezeichnet eine Richtlinie, auf die sich Rat, Kommission und Parlament der Europäischen Union kürzlich geeinigt haben. Sie verpflichtet die Unternehmen in der EU auf die jährliche Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten, und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche. Entscheidend ist neben der Größe lediglich, ob die Unternehmen kapitalmarktorientiert arbeiten.

Zunächst – für das Geschäftsjahr 2024 – müssen nur die als groß klassifizierten Unternehmen regelmäßig nach CSRD-Standard berichten, die auch heute schon im Rahmen des Vorgänger-Regelwerks CSR dazu angehalten sind. Ein Jahr später setzt die Pflicht für alle weiteren Großunternehmen ein, 2026 schließlich auch für die kleineren und mittelgroßen Firmen mit Kapitalmarktorientierung. In Deutschland werden am Ende rund 15.000 Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen müssen, europaweit sind es circa 50.000 statt wie bisher 11.700.

Diese neuen Pflichten zur Nachhaltigkeit kommen auf Unternehmen zu

Betroffen sind börsennotierte sowie nicht börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU und einer Anzahl von über 250 Beschäftigen sowie einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro. Für börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen gelten bis 2028 Ausnahmen bei der Umsetzung, danach sind sie von der Regelung zur Nachhaltigkeit aber ebenfalls betroffen. 

Darüber hinaus müssen auch nicht-europäische Unternehmen, welche aber innerhalb der EU einen Jahresumsatz von 150 Millionen Euro erwirtschaften, einen Bericht einreichen. Um die Qualität und Verlässlichkeit der Daten zu gewährleisten, müssen Unternehmen die abgegebenen Berichte zusätzlich von einer externen Stelle prüfen und zertifizieren lassen. 

In den Berichten sollen die Unternehmen über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Menschenrechte und Sozialstandards aufklären. Dadurch soll vor allem gewährleistet werden, dass Verbraucher Zugang zu transparenten und vergleichbaren Daten erhalten. „Dies zielt darauf ab, dem Greenwashing ein Ende zu setzen und die Grundlage für Nachhaltigkeitsberichtsstandards auf globaler Ebene zu schaffen“, lässt der Rechtsausschuss des Europaparlaments in einer Pressemitteilung wissen.

Hubert Leikam

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