Trotz Pflegereform: Eigenanteile von Pflegebedürftigen dürften kaum sinken
Mitte Juni verabschiedete der Bundestag – nach nur halbstündiger Debatte – eine Pflegereform, in deren Folge die Pflegekräfte ab 2022 besser bezahlt werden. Gegenfinanziert wird mit einem Beitragsaufschlag von 0,1 Prozent für Kinderlose und einem Milliardenzuschuss aus der Bundeskasse. Der Eigenanteil von Pflegeheimbewohnern wird gedeckelt – was zunächst nach einer guten Nachricht klingt.
Sowohl Verbraucherschützer als auch mehrere Wirtschafts- und Pflegeverbände halten das jedoch für eine Mogelpackung. So errechnete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass trotz der Entlastungen schon in zwei Jahren wieder der derzeitige Durchschnitts-Eigenanteil von über 2.100 Euro erreicht sein wird (zum Vergleich: Die durchschnittliche gesetzliche Rente liegt bei rund 1.500 Euro). vzbv-Vorstand Klaus Müller findet drastische Worte: „Das, was die Bundesregierung nach vier Jahren Arbeit kurz vor Schluss als Pflegereform vorlegt, ist eine Ohrfeige für Betroffene.“ Private Pflegevorsorge, etwa in Form eine Pflegetagegeldversicherung, bleibt nach wie vor essenziell.
Zweckgebundener Bundesbeitrag
Der Vorsitzende des AOK-Aufsichtsrates für die Arbeitgeberseite spricht sich daher für einen breiteren Finanzierungsmix aus. Zum einen sieht das AOK-Konzept vor, einen zweckgebundenen, regelmäßig dynamisierten Bundesbeitrags in Höhe von jährlich 3,2 Milliarden Euro einzuführen. Das soll die Beitragszahler entlasten.
Mit dem Geld vom Bund würden gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Pflegeversicherung wie etwa die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen finanziert. Zum anderen hätten aber auch die Bundesländer Verantwortung zu übernehmen. Denn für die Investitionskosten werden mit rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr beziffert.
Dynamik für Pflegeleistungen
„Um die tendenziell steigenden Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen zu verringern, schlagen wir außerdem die jährliche Dynamisierung der Pflegeleistungen vor. Diese orientiert sich an den Bruttolohnzuwächsen“, erklärt Knut Lambertin, Vorsitzender des AOK-Aufsichtsrates für die Versichertenseite.
Um die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu entlasten, sollen zudem die pflegebedingten Aufwendungen bei ausgewählten, besonders förderungswürdigen Leistungen zukünftig vollständig übernommen werden. Das gelte laut dem AOK-Positionspapier Pflege 2030 beispielsweise für die Kurzzeitpflege.
Die Pflegereform bleibt ein heißes Eisen mit hohem finanziellen Aufwand. Damit Sie nicht privat für die Pflegekosten aufkommen müssen oder diese schmälern können, empfiehlt sich eine Pflegekostenversicherung. Nehmen Sie hierfür Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen jederzeit weiter und beraten Sie gerne.