Rechtsunsicherheit beim Krankentagegeld im Ausland
Der Fußballprofi Holger Badstuber, früher beim FC Bayern, heute beim VfB Stuttgart unter Vertrag, dürfte seinem Krankentagegeld-(KTG)-Versicherer nicht viel Freude bereitet haben. Seine krankheitsbedingte Fehlzeit summierte sich in den vergangenen fünf Jahren auf rund 650 Tage. Für 27 Tage davon wollte die Versicherung indes nicht zahlen, da sich Badstuber in dieser Zeit im Ausland aufgehalten hatte. Wie in zahlreichen anderen KTG-Versicherungsbedingungen findet sich auch in Badstubers Vertrag eine Klausel, der zufolge bei Auslandsaufenthalt kein Geld gezahlt wird. Von Gerichten wurde diese Regelung regelmäßig für rechtswirksam erklärt – bis vor Kurzem.
Das Landgericht München gab Badstuber, der auf Zahlung von 28.000 Euro geklagt hatte, recht und erklärte die Regelung im Zeitalter dauernder Erreichbarkeit für „überholt“. Heute sei es unproblematisch, eine versicherte Person binnen drei Tagen zu einer ärztlichen angeordneten Untersuchung einzubestellen. Darauf können sich andere Versicherungsnehmer allerdings nicht berufen: Es handelt sich um ein „Anerkenntnisurteil“, das nur für diesen konkreten Fall gilt. Auch in Zukunft werden sich wohl Gerichte mit der Krankentagegeld-Auslandsklausel befassen müssen.
Haben Sie sich bereits zu Ihren Konditionen informiert? Stellen Sie sich vor, Sie sind für eine längere Zeit im Ausland und hätten mit ähnlichen Repressalien zu kämpfen. Wie ist Ihre Situation abgesichtert? Informieren Sie sich jetzt oder lassen Sie Ihren Vertrag checken. Wir helfen Ihnen gerne weiter und finden für Sie die beste Absicherung! Hier geht es zu unseren Kontaktadressen! Nach unten scrollen und Kontakt auswählen!