Schadenshöhe durch Cyber-Angriffe sprunghaft gestiegen
Aktuelle Situation:
Die Arbeit im Homeoffice ist in vielen Branchen zwangsläufig zum neuen Standard geworden – und wird es auch nach Corona in weiten Teilen bleiben. Damit sind zahlreiche Unternehmen und Selbstständige, aber auch Privatpersonen einem erhöhten Risiko durch Cyber-Angriffe ausgesetzt, denn die IT-Sicherheit ist am heimischen Arbeitsplatz in der Regel geringer als im Büro.
Das kann teuer werden: Laut einer jährlich durchgeführten Studie verbuchten deutsche Unternehmen zuletzt pro erfolgreiche Attacke einen Schaden von durchschnittlich 72.000 Euro. Das entspricht fast einer Versechsfachung gegenüber dem Vorjahreswert. Insgesamt 363 Millionen Euro fielen so binnen Jahresfrist bei 389 betroffenen deutschen Unternehmen an Schadenskosten an. An den explodierten Durchschnitts-Schadenssummen dürfte die bis zum Corona-Ausbruch gestiegene IT-Sicherheit ihren Anteil haben: Nur noch rund 41 Prozent der Angriffe waren erfolgreich (2019: 61 Prozent), ihre Qualität und ihr Schadenspotenzial dürften daher im Schnitt ebenfalls gewachsen sein.Schutz vor diesem Risiko bieten Cyber-Versicherungen. Bisher hat aber nur rund jedes zehnte deutsche Unternehmen umfassenden Versicherungsschutz abgeschlossen. Die Tarife beinhalten in der Regel auch gründliche Präventionsmaßnahmen.
Cyber-Versicherung! Wie funktioniert diese?
Eine Cyber-Versicherung ist eine fakultative Zusatzversicherung für Unternehmen und Privatpersonen, die Schäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen oder sonstigen Akten von Cyberkriminalität absichert. Da dies noch eine sehr junge Versicherungssparte ist, gibt es bislang keine einheitliche Bezeichnung der Tarife. Vergleichbare Angebote für Cyber-Versicherungen finden sich unter den Bezeichnungen:
- Cyberschutz
- Cyber Protect
- Data Protect
- Datenschutz-Versicherung
- Data-Risk
- Cyber-Deckung oder
- Hacker-Versicherung
Ergänzende Angebote sind beispielsweise mit der Elektronik- bzw. der Datenträgerversicherung gegeben.
Nach den Musterbedingungen des GDV handelt es sich bei der Cyber-Versicherung um eine Kombination aus einer Haftpflichtversicherung, einer Betriebsausfallversicherung und einer Datenversicherung für Dritt- und Eigenschäden in Form von Vermögensschäden. Eine gewöhnliche Betriebshaftpflichtspringt ein, wenn einem Dritten, zum Beispiel einem Kunden oder Auftraggeber, durch Verschulden des Versicherungsnehmers ein Schaden entsteht (Fremdschaden oder Drittschaden genannt). Allerdings versichert eine Betriebshaftpflichtversicherung typischerweise nur Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Folgeschäden.
Ist der Schaden dagegen rein finanzieller Natur (Vermögensschaden), greift die Betriebshaftpflicht nicht. In diesen Fällen greift eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Drittschaden: Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten, zum Beispiel aufgrund einer Datenrechtsverletzung, schädigt.
Eigenschaden:
Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen. Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden, die durch einen:
- Hacker-Angriff
- eine DoS-Attacke (Denial of Service, engl. für Dienstverweigerung)
- Computermissbrauch
- Diebstahl von Datenträgern
- oder eine sonstige Datenrechtsverletzung entstehen.
Dabei dienen Cyber-Versicherungen nicht nur dazu, den direkten Schaden auszugleichen, den der Angriff verursacht hat, sondern vor allem für die Kosten aufzukommen, die mit der vollständigen Wiederherstellung der Geschäftstätigkeit verbunden sind. Dazu gehören:
- die Kosten für die Wiederherstellung und die Reparatur der IT-Systeme
- die Beauftragung externer Computer-Forensik-Analysten
- die Beauftragung spezialisierter Anwälte
- professionelles Krisenmanagement und PR
- Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices
- die strafrechtliche Verteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)
- die notwendigen Mehrkosten zur Fortführung des Business.
Ein wesentliches Leistungsmerkmal der Cyber-Versicherung ist die Bereitstellung von umfangreichen Assitance-Leistungen im Schadensfall, wie z. B. eine 24h Hotline zur Meldung von Cyber-Vorfällen. Einzelne Anbieter stellen den Versicherungsnehmern dabei unmittelbar technischen Support durch sog. Incident Response- und IT-Forensik Dienstleister zur Verfügung.
Eine schnelle Reaktion im Schadensfall ist vor dem Hintergrund der Schadenminderung auch im Interesse der Versicherungsgesellschaft. Für das betroffene Unternehmen kann die unmittelbare technische Unterstützung bei der Abwehr einer Bedrohungslage oder der Analyse eines Cyber-Vorfalls von sehr großer Bedeutung sein. Cyber-Angriffe stellen regelmäßig auch eine Datenschutzverletzung dar, wenn z. B. eine Veränderung, ein Verlust oder ein unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt ist. Diese Vorfälle müssen nach §33 Abs. 1 DSGVO innerhalb von 72 Stunden den zuständigen Datenschutzbehörden gemeldet werden und eine konkrete Beschreibung des Sachverhalts enthalten.