Der Deutschen Zurückhaltung gegenüber den Kapitalmärkten ist weithin bekannt und wird im Ausland mit Kopfschütteln quittiert. Schließlich geben sich die Bundesbürger dadurch im internationalen Vergleich mit eher mickrigen Renditen auf ihr Kapital zufrieden. Das hat Konsequenzen im Rentenalter, da die staatliche Rentenversicherung als Grundsicherung bei weitem nicht ausreicht. Erst in letzter Zeit, die von Null- und Negativzinsen geprägt ist, lässt sich eine zaghafte Annäherung an Aktien erkennen.
> weiterlesen
Die Pandemie-Einschränkungen haben auch Autodieben das „Handwerk“ erschwert. Um fast ein Viertel – auf 10.697 – ging die Zahl der kaskoversicherten Diebstähle 2020 zurück, womit sich ein langjähriger Trend beschleunigt hat. Zugleich kletterte die durchschnittliche Schadenssumme erstmals über die Marke von 20.000 Euro. Ein wesentlicher Grund dürfte die Vorliebe der Kriminellen für kostspielige SUVs sein – sieben der zehn meistentwendeten Fahrzeugmodelle gehören dieser Kategorie an.
> weiterlesen
Mit 4,5 Prozent stieg die Inflationsrate im Oktober auf einen neuen, seit 28 Jahren nicht mehr verzeichneten Spitzenwert. Für November hält die Bundesbank sogar eine noch höhere Rate für möglich.
> weiterlesen
Viel beklagt ist die geringe Verbreitung von Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschutz hierzulande, also mit dem Einschluss von Schäden durch Starkregen und Hochwasser. Lediglich 46 Prozent der deutschen Hausbesitzer waren bis vor Kurzem entsprechend versichert.
Allein im dritten Quartal aber kamen nun rund 400.000 neue Elementarschadenpolicen für Wohngebäudeversicherungen hinzu. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht davon aus, dass die Abdeckungsquote bis Ende des Jahres auf 50 Prozent klettern wird. Ein großer Schritt in die richtige Richtung, aber nach wie vor viel zu wenig, wie auch GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen hervorhebt: „Wir können es nicht hinnehmen, dass jedem zweiten Haus der wichtige Versicherungsschutz gegen Klimaschäden fehlt.“
Zum Rekordabsatz dürfte die Flutkatastrophe, die im Juli Teile von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen heimsuchte, maßgeblich beigetragen haben. Klimaforscher prognostizieren, dass derartige Extremwetterereignisse in Zukunft häufiger auftreten werden.
Überflutete Straßen, weggeschwemmte Autos, eingestürzte Häuser und zerstörte Brücken – Starkregen und Hochwasser haben Teile von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verwüstet. Es gibt zahlreiche Vermisste und an die 100 Tote, Stand Freitagmittag. Wenn Menschen sterben, sind Sachschäden zweitrangig. Doch spätestens, wenn das Wasser weg ist, stellt sich die Frage, wer für die Schäden aufkommt. In diesen Fällen zahlen Versicherungen: Bei Schäden am Gebäude leistet die Wohngebäudeversicherung – aber nur wenn Du gegen Elementarschäden wie Starkregen und Überflutung versichert bist. Das ist ein Baustein, den Du extra vereinbaren musst. Gleiches gilt für Schäden an Gegenständen in Deinem Haus: Dafür kommt die Hausratversicherung nur auf, wenn sie auch Elementarschäden abdeckt. Standardmäßig abgesichert in beiden Versicherungen sind etwa Schäden durch Sturm und Hagel.
Die Höhe der Entschädigung hängt ab von der Versicherungssumme, vom Ausmaß des Schadens und davon, ob Du eine Selbstbeteiligung vereinbart hast. Bei einigen Versicherern musst Du bei Elementarschäden eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent des Schadens zahlen. Andere nehmen nur den auch für andere Schäden vereinbarten Eigenanteil. Wird Dein Auto oder Motorrad durch Überflutung beschädigt, springt die Teil- oder Vollkasko ein. Hattest Du die realistische Möglichkeit, Dein Fahrzeug aus dem Überschwemmungsgebiet zu fahren und in Sicherheit zu bringen, kann Dein Versicherer die Leistung verweigern. Bei derart dramatischen Unwetter-Katastrophen wie der aktuellen, deren Folgen noch nicht annähernd abzusehen sind, dürfte sich der Versicherer allerdings nicht darauf berufen können. Um am Ende wirklich an Dein Geld zu kommen, solltest Du Deinen Versicherer unbedingt fragen, worauf Du nun genau achten musst. Am wichtigsten: Dokumentiere alle Schäden mit Fotos und Videos, bevor Du etwas bewegst oder aufräumst.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin rund ums Wohnen! Handeln Sie jetzt!
Jetzt Termin vereinbaren!
https://youtu.be/PfKtGR50Wcg
> weiterlesen
Nicht bei jedem Unfall mit einem (wilden) Tier handelt es sich um einen Wildunfall. Der Grund: In Deutschland wird zwischen Wildtieren und wildlebenden Tieren unterschieden. Als Wild gelten alle zur Jagd freigegebenen Landwirbeltiere, also Säugetiere und Vögel. Man unterscheidet deshalb noch einmal zwischen Haarwild und Federwild. Das ist im Bundesjagdgesetzt festgelegt.
> weiterlesen