Deckt die Unfallversicherung auch Impfschäden ab?
Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
Generell stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Allerdings bilden die Musterbedingungen den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt mittlerweile durchaus eine Vielzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang aufnehmen. Hier ist allerdings darauf zu achten, ob und welche Impfungen konkret in den Bedingungen genannt werden. Die Immunisierung gegen Covid-19 ist bislang nur bei einer Handvoll Anbieter explizit aufgeführt oder über eine nachträgliche Erweiterung versicherbar.
Gut vorgesorgt für den Fall der Fälle – Eine gesetzliche Unfallversicherung sichert Dich gegen Unfälle am Arbeitsplatz, der Lehrstätte oder auf dem direkten Hin- und Rückweg ab.
Die meisten Unfälle jedoch passieren in der Freizeit. Egal ob im Haushalt oder beim Sport, hier greift nur die private Unfallversicherung. Diese leistet auch bei kurzfristigen Unfallfolgen – sogar bis zum Todesfall.
Gerade aktuell besonders interessant: Sollte es beispielsweise nach einer Impfung zu Impfschäden kommen, kann auch eine private Unfallversicherung helfen. Doch wusstest Du, dass viele Leistungen auf bestimmte Schutzimpfungen begrenzt sind? Bei uns findest Du die Versicherer, die auch bei Grippe- und Corona-Schutzimpfungen leisten!