Der Brexit und seine Bedeutung für die Versicherten!
Nach jahrelangem nervenzehrendem Hickhack wurde der EU-Austritt Großbritanniens, kurz Brexit, mit Ablauf des 31. Januar dann doch relativ geräuschlos vollzogen. Die eigentliche Arbeit mag noch bevorstehen, doch einige Änderungen für Versicherte sind bereits gültig oder absehbar. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich auf seiner Homepage hin.
Viele britische Versicherer hatten in den vergangenen Jahren auch in Deutschland Kunden gewinnen können. Die Rechtsgrundlage dafür hat sich nun mit Anbruch der Brexit-Übergangsphase gewandelt. Da die allermeisten Versicherer jedoch die Verträge noch rechtzeitig auf Tochtergesellschaften in EU-Ländern übertragen haben, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel, wie er ist, somit unverändert. Eine kleine Änderung gibt es hingegen im Bereich der Kfz-Versicherung: Die muss bei Fahrten auf die Insel ab 2021 per Grüner Karte nachgewiesen werden, wenn der Wagen nicht in Großbritannien zugelassen ist. Eventuelle Änderungen, die nach Ende der Übergangsphase in Kraft treten könnten, werden voraussichtlich lediglich Versicherungsverträge betreffen, die direkt mit britischen Unternehmen bestehen.
Wie es speziell in Ihrem Fall aussieht und ob Sie entsprechenden reagieren sollten, erfahren Sie von Ihrem Versicherer bzw. von Ihrem Versicherungsexperten. Sie haben diesbezüglich weitere Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei unseren Maklern, wir helfen Ihnen gerne weiter und klären das dementsprechenden Thema für Sie.