PKV-Anbieter erreichen weniger Beschwerden
Der PKV-Ombudsmann ist die zentrale Anlaufstelle für privat Krankenversicherte, die eine Meinungsverschiedenheit mit ihrem Versicherer haben. Als Streitschlichter vermittelt ein Team von Juristen neutral und für die Versicherten kostenlos zwischen den jeweiligen Parteien. Ziel ist eine gütliche Einigung, die Gerichts- und Anwaltskosten spart.
Der seit 2014 amtierende Ombudsmann Herr Heinz Lafermann hat nun seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vorgelegt, der einen deutlichen Rückgang der Beschwerden des vergangenen Jahres offenbart. Mit 5.953 lag deren Zahl 2019 um 19 Prozent unter dem Vorjahreswert. Der war allerdings wegen eines ausstehenden höchstrichterlichen Urteils auch besonders hoch ausgefallen. Damals herrschte Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Bestellung von Treuhändern, die den Beitragserhöhungen zustimmen müssen. Manche Gerichte hatten die Unabhängigkeit der Treuhänder bestritten und vergangene Beitragserhöhungen für ungültig erklärt. Seit Dezember 2018 ist diese Frage nunmehr per BGH-Urteil geklärt.
Häufigster Streitpunkt in der PKV war 2019 die Höhe ärztlicher bzw. zahnärztlicher Gebühren (828 Beschwerden), gefolgt von der Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer entsprechender Behandlung (673).
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