Zahl der Wildunfälle im Coronajahr 2020 nur leicht gesunken

8.12.2021

Auto gefahren wurde im Jahr 2020 bekanntlich vergleichsweise wenig, trotzdem gab es überraschender Weise nur geringfügig weniger Wildunfälle. In manchen Shutdown-Wochen lag die Mobilität um mehr als 30 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Folgerichtig verzeichnete das Statistische Bundesamt 16,4 Prozent weniger Verkehrsunfälle als 2019 und so wenige Verkehrstote und Verletzte wie seit sechs Jahrzehnten nicht mehr.

Gemessen daran fällt der Rückgang der von Versicherern erfassten Wildunfälle um 23.000 auf 272.000 bescheiden aus, nämlich mit 7,8 Prozent nicht mal halb so hoch. Rechnerisch kam es in Deutschland alle zwei Minuten zu einer (kaskoversicherten) Kollision mit Rehen, Wildschweinen und anderen größeren Wildtieren. Noch weniger sank die Schadenssumme: Nach 885 Millionen im Vorjahr zahlten die Versicherer im Rahmen von Voll- und Teilkaskopolicen insgesamt 853 Millionen Euro aus, das entspricht einem Rückgang um 3,6 Prozent.

Ursächlich sind die steigenden Durchschnittskosten pro Schaden, die 2020 mit mehr als 3.100 Euro rund 5 Prozent über dem Vorjahreswert lagen. Insbesondere die häufig beschädigten Karosserieteile haben sich zuletzt stark verteuert.

Wildunfälle sind nicht alle gleich?

Nicht bei jedem Unfall mit einem (wilden) Tier handelt es sich um einen Wildunfall. Der Grund: In Deutschland wird zwischen Wildtieren und wildlebenden Tieren unterschieden. Als Wild gelten alle zur Jagd freigegebenen Landwirbeltiere, also Säugetiere und Vögel. Man unterscheidet deshalb noch einmal zwischen Haarwild und Federwild. Das ist im Bundesjagdgesetzt festgelegt.

Zum Haarwild zählen:

  • Rehe und Hirsche
  • Wildschweine
  • Hasen, Füchse, Marder und ähnliche Tiere
  • Wisente, Elche
  • Fischotter und Seehunde

Hat man einen Unfall mit einem Haarwildtier, gilt das als Wildunfall. Der entstandene Schaden wird als Wildschaden bezeichnet.

Interessant: Die meisten Wildunfälle in Deutschland passieren bei einem Zusammenstoß mit einem Reh oder einem Wildschwein.

Wichtig: Fährst du ein kleines Tier (Igel, Echsen oder kleinere Vögel) an, das nicht dem Jagdrecht unterliegt, ist das kein Wildunfall. Das gilt auch bei Unfällen mit anderen Nutztieren, wie zum Beispiel Hunden, Katzen, Schafen oder Kühen.

Wie verhalte ich mich richtig bei einem Wildunfall?

Nach dem Zusammenstoß mit einem Wildtier solltest du verschiedene Vorkehrungen treffen, um dich und andere Autofahrer nicht zu gefährden:

  • Ruhe bewahren. Schalte deine Warnblinkanlage ein und sichere die Unfallstelle (Warndreieck aufstellen).
  • Du solltest den Wildunfall unbedingt melden: Rufe so schnell wie möglich die Polizei und gib deinen Standort durch. Bei einem Wildunfall muss der zuständige Jäger oder Förster verständigt werden. Das übernimmt normalerweise die Polizei. Warte dann am Unfallort.
  • Fasse das angefahrene Tier nicht an! Einige Tiere, wie zum Beispiel Wildschweine, können sehr gefährlich sein, wenn sie verletzt sind. Bei wilden Tieren besteht auch eine hohe Infektionsgefahr (Tollwut). Es gilt: Lass das Wildtier an der Unfallstelle liegen und halte Abstand. Der Jäger wird sich um das angefahrene Tier kümmern.

Für die Versicherung ist bei einem Wildunfall die Beweis- und Spurensicherung wichtig. Daher gilt: Lass den Unfall protokollieren und dir von der Polizei oder dem Jäger bestätigen, welches Tier die Ursache für den Unfall war. Achte darauf, dass auch Schäden, Blutflecken und Haarreste an deinem Fahrzeug genau dokumentiert werden.

Nach dem Vorfall wird ein Polizeibericht erstellt. Der Jäger stellt dir eine Unfallbescheinigung aus. Die Dokumente müssen bei der Versicherung eingereicht werden, damit sie den Wildschaden überprüfen kann. Auch Fotos vom Unfallort und Zeugenberichte können dir als Beweis für den Wildunfall dienen.

Wichtig: Wasche das Fahrzeug erst, wenn der Unfall mit der Versicherung geklärt ist. Das kann zum Beispiel wichtig sein, wenn der Schaden von einem Gutachter besichtigt werden muss.

Hubert Leikam

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